Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34 idF vor 1983/587;Rechtssatz
Weist ein Steuerpflichtiger die Hingabe des Heiratsgutes in Teilzahlungen per Scheck im Jahr 1983 jeweils zeitnah für die Bezahlung von offenen Baurechnungen betreffend das Einfamilienwohnhaus der Tochter und von Einrichtungsgegenständen nach, dann sind die Zahlungen als zwangsläufig anzusehen, weil sie zeitlich unmittelbar der (teilweisen) Finanzierung des Einfamilienwohnhauses und dessen Einrichtung gedient haben. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß die Tochter und der spätere Ehegatte bereits vor ihrer Eheschließung gemeinsam das Einfamilienhaus bewohnten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986130123.X01Im RIS seit
17.02.1988