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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Stellt der Beschuldigte nicht in Abrede, dass die Beschädigung des Rückstrahlers durch ein Fahrzeug hervorgerufen worden sein könnte, gibt er damit nicht zu, dass er den Rückstrahler beschädigt hat.
Schlagworte
Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030185.X01Im RIS seit
28.12.2005