RS Vwgh 1988/2/17 87/13/0028

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Veröffentlicht am 17.02.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

AbgRallg;
EStG 1972 §23 Z2;

Rechtssatz

Es wäre eine Überspitzung der Bilanzbündeltheorie, wollte man die im allgemeinen Geschäftsverkehr entsprechend fakturierten und bezahlten laufenden Warengeschäfte zwischen ineinander verflochtenen Gesellschaften nicht als Veräußerung und Anschaffung (Kauf), sondern als Entnahmen und Einlagen der Waren behandeln (Hinweis auf E 3.11.1981, 2919/80, E 16.3.1979, 2979/76).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130028.X01

Im RIS seit

22.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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