RS Vwgh 1988/2/17 87/13/0040

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Veröffentlicht am 17.02.1988
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Index

VwGG
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1
VwGG §34 Abs2

Beachte


Besprechung in:
AnwBl 1989/5, S 287;

Rechtssatz

Eine in einem Mängelbehebungsverfahren innerhalb der gesetzten Frist vorgelegte Vollmacht einer GesmbH in Liquidation, die lediglich von EINEM der beiden laut Eintragung im Handelsregister nur gesamtvertretungsbefugten Liquidatoren unterzeichnet ist, stellt keine ordnungsgemäße Vollmacht dar. Somit wurde der Aufforderung, den festgestellten Mangel zu beheben, nicht fristgerecht nachgekommen.

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130040.X01

Im RIS seit

04.08.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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