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VwGGNorm
VwGG §33 Abs1Beachte
Rechtssatz
Eine in einem Mängelbehebungsverfahren innerhalb der gesetzten Frist vorgelegte Vollmacht einer GesmbH in Liquidation, die lediglich von EINEM der beiden laut Eintragung im Handelsregister nur gesamtvertretungsbefugten Liquidatoren unterzeichnet ist, stellt keine ordnungsgemäße Vollmacht dar. Somit wurde der Aufforderung, den festgestellten Mangel zu beheben, nicht fristgerecht nachgekommen.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130040.X01Im RIS seit
04.08.2022Zuletzt aktualisiert am
04.08.2022