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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Beachte
Besprechung in:FJ 1994/9, 197-208;Rechtssatz
Aufwendungen, die ihre Ursache in den persönlichen Lebensverhältnissen des Steuerpflichtigen haben, stellen keine Werbungskosten dar, auch wenn sie Voraussetzung dafür sein mögen, daß der Steuerpflichtige überhaupt erwerbstätig werden kann (hier:
Aufwendungen einer berufstätigen Ehefrau für die Beaufsichtigung zweier Kleinkinder).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985130121.X02Im RIS seit
17.02.1988Zuletzt aktualisiert am
20.07.2016