RS Vwgh 1988/2/17 85/13/0121

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Veröffentlicht am 17.02.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs1;

Beachte

Besprechung in:FJ 1994/9, 197-208;

Rechtssatz

Aufwendungen, die ihre Ursache in den persönlichen Lebensverhältnissen des Steuerpflichtigen haben, stellen keine Werbungskosten dar, auch wenn sie Voraussetzung dafür sein mögen, daß der Steuerpflichtige überhaupt erwerbstätig werden kann (hier:

Aufwendungen einer berufstätigen Ehefrau für die Beaufsichtigung zweier Kleinkinder).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985130121.X02

Im RIS seit

17.02.1988

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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