RS Vwgh 1988/2/17 87/13/0240

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1988
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §17;

Rechtssatz

Nach ständiger Judikatur des Gerichtshofes fallen die für einen Gesellschafterzuschuß anfallenden Beträge an Gesellschaftsteuer unter das Abzugsverbot des § 17 KStG 1966.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130240.X01

Im RIS seit

17.02.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten