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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Die Zurücknahme des Taxilenkerausweises ohne Festsetzung der Dauer der Zurücknahme würde dem Gesetz widersprechen (vgl zur Lenkerberechtigung E VS 28.11.1983, 82/11/0270, VwSlg 11237 A/1983). Der angefochtene Bescheid ist daher ungeachtet des auf die Dauer der Zurücknahme beschränkten Beschwerdepunktes mangels Trennbarkeit zur Gänze, sohin auch im Ausspruch über die Zurücknahme aufzuheben.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030207.X03Im RIS seit
11.07.2001