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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Beachte
Besprechung in: JBl 1988/10, S 359;Rechtssatz
Ein mangelhaftes Verfahren der Finanzverwaltung kann die positive Ermessensentscheidung betreffend eine Wiederaufnahme "im Lichte der Ermessenswidrigkeit (§ 20 BAO) erscheinen lassen". Auch das mögliche Mißverhältnis zwischen Bedeutung des Wiederaufnahmegrundes und der zu erwartenden tatsächlichen Bescheidänderungen muß bei Abwägung der für die Ermessenentscheidung über die amtswegige Wiederaufnahme maßgebenden Interessen entsprechende Berücksichtigung finden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130039.X02Im RIS seit
17.02.1988