RS Vwgh 1988/2/17 87/13/0039

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1988
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §303 Abs4;

Beachte

Besprechung in: JBl 1988/10, S 359;

Rechtssatz

Ein mangelhaftes Verfahren der Finanzverwaltung kann die positive Ermessensentscheidung betreffend eine Wiederaufnahme "im Lichte der Ermessenswidrigkeit (§ 20 BAO) erscheinen lassen". Auch das mögliche Mißverhältnis zwischen Bedeutung des Wiederaufnahmegrundes und der zu erwartenden tatsächlichen Bescheidänderungen muß bei Abwägung der für die Ermessenentscheidung über die amtswegige Wiederaufnahme maßgebenden Interessen entsprechende Berücksichtigung finden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130039.X02

Im RIS seit

17.02.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten