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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Nach § 9 Abs 2 Luftfahrtgesetz besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass die Behörde rückwirkend Bewilligungen für Außenabflüge und Außenlandungen erteilt. Daher ist die Beschwerde gegen die Verweigerung der Genehmigung einer Außenlandung für einen vor der Beschwerdeerhebung liegenden Zeitpunkt zurückzuweisen. (Hinweis auf B vom 30.10.1984, 84/07/0235, VwSlg 11568 A/1984 und B vom 25.2.1987, 86/03/0126)
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030161.X04Im RIS seit
01.12.2005Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015