RS Vwgh 1988/2/17 87/03/0161

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Veröffentlicht am 17.02.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §56;
AVG §8;
LuftfahrtG 1958 §9 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Nach § 9 Abs 2 Luftfahrtgesetz besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass die Behörde rückwirkend Bewilligungen für Außenabflüge und Außenlandungen erteilt. Daher ist die Beschwerde gegen die Verweigerung der Genehmigung einer Außenlandung für einen vor der Beschwerdeerhebung liegenden Zeitpunkt zurückzuweisen. (Hinweis auf B vom 30.10.1984, 84/07/0235, VwSlg 11568 A/1984 und B vom 25.2.1987, 86/03/0126)

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030161.X04

Im RIS seit

01.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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