RS Vwgh 1988/2/17 87/03/0167

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Veröffentlicht am 17.02.1988
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §101 Abs1 lita;
KFG 1967 §102 Abs1;

Rechtssatz

Wesentliche Tatbestandsmerkmale der Übertretung des § 102 Abs 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG sind im Falle einer Überladung, dass der Lenker ein Kraftfahrzeug in Betrieb nimmt und in der Folge lenkt, ohne sich vorher, soweit dies zumutbar ist, davon überzeugt zu haben, dass die Beladung des Kraftfahrzeuges und eines mit diesem zu ziehenden Anhängers unter anderem das höchste zulässige Gesamtgewicht nicht überschreitet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030167.X01

Im RIS seit

18.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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