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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §101 Abs1 lita;Rechtssatz
Wesentliche Tatbestandsmerkmale der Übertretung des § 102 Abs 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG sind im Falle einer Überladung, dass der Lenker ein Kraftfahrzeug in Betrieb nimmt und in der Folge lenkt, ohne sich vorher, soweit dies zumutbar ist, davon überzeugt zu haben, dass die Beladung des Kraftfahrzeuges und eines mit diesem zu ziehenden Anhängers unter anderem das höchste zulässige Gesamtgewicht nicht überschreitet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030167.X01Im RIS seit
18.11.2005