RS Vwgh 1988/2/17 87/03/0204

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Veröffentlicht am 17.02.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/03/0082 E 9. September 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Auch eine um ein Gasthaus herum befindliche (asphaltierte), im Privateigentum stehende Grundfläche (Parkplatz, Umkehrmöglichkeit), die keine Abschrankung besitzt und auch keine sonstige ausdrückliche Kennzeichnung (z.B. Hinweistafeln) dafür aufweist, daß sie nicht von jedermann als Abstellplatz benützt werden kann, gilt als Straße mit öffentlichem Verkehr iSd § 1 StVO 1960. (vgl. z.B.. E vom 21.3.1980, 0877/78)

Schlagworte

Straße mit öffentlichem Verkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030204.X03

Im RIS seit

29.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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