RS Vwgh 1988/2/17 87/03/0289

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1988
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/04/0227 B 20. Jänner 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Die nur teilweise Erfüllung eines Verbesserungsauftrages schließt den Eintritt der im § 34 Abs 2 VwGG aufgestellten Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde nicht aus (Hinweis B 18.3.1975, 0173/75, VwSlg 8788 A/1975).

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030289.X02

Im RIS seit

11.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten