RS Vwgh 1988/2/18 86/09/0060

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Veröffentlicht am 18.02.1988
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs4 idF 1986/111;
BArbUG 1972 §25 Abs7;

Rechtssatz

Eine ausdrückliche Umschreibung des Begriffes der Betriebsnachfolge enthält weder das Bauarbeiter-Urlaubsgesetz noch das ASVG. Die beinahe wörtliche Übereinstimmung des § 67 Abs 4 ASVG idF vor der 41. ASVG-Novelle, ihr gleicher Regelungsinhalt und Sinn mit der Bestimmung des § 25 Abs 7 BArbUG, gebieten die Rsp zu der ASVG-Regelung auch im Bereich des BArbUG anzuwenden (Hinweis auf das im ersten Rechtsgang im Beschwerdefall ergangene hg E 26.6.1985, 85/09/0002, und auf die zu § 67 Abs 4 ASVG ergangene Rsp VwSlg 11241 A/1983, und E 22.12.1983, 2703/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986090060.X01

Im RIS seit

09.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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