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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ASVG §67 Abs4 idF 1986/111;Rechtssatz
Eine betragsunabhängige Haftung ist - unbeschadet der beschränkten Haftung nach § 1409 ABGB - nur im Fall eines Erwerbes auf Grund eines Veräußerungsgeschäftes als sachlich gerechtfertigt zu bezeichnen; nur bei einem solchen Rechtsgeschäft hat nämlich der Erwerber die Möglichkeit die zu erwartende Haftung subjektiv wirtschaftlich zu berücksichtigen (Hinweis E 30.11.1983, 82/08/0021).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986090060.X02Im RIS seit
09.06.2006Zuletzt aktualisiert am
30.04.2009