RS Vwgh 1988/2/18 86/09/0060

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Veröffentlicht am 18.02.1988
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs4 idF 1986/111;

Rechtssatz

Die 41. ASVG-Novelle, BGBl Nr 111/1986, trägt durch die Neufassung des § 67 Abs 4 ASVG der Ansicht des VwGH Rechnung, dass unter Betriebsnachfolger nur jene Person zu verstehen sei, die den Betrieb oder einen selbstständigen Teilbetrieb auf Grund eines Veräußerungsgeschäftes mit dem Betriebsvorgänger erworben hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986090060.X04

Im RIS seit

09.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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