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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §67 Abs4 idF 1986/111;Rechtssatz
Die 41. ASVG-Novelle, BGBl Nr 111/1986, trägt durch die Neufassung des § 67 Abs 4 ASVG der Ansicht des VwGH Rechnung, dass unter Betriebsnachfolger nur jene Person zu verstehen sei, die den Betrieb oder einen selbstständigen Teilbetrieb auf Grund eines Veräußerungsgeschäftes mit dem Betriebsvorgänger erworben hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986090060.X04Im RIS seit
09.06.2006Zuletzt aktualisiert am
30.04.2009