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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Rechtssatz
Ein Bescheid ist der Überprüfbarkeit entzogen, wenn er in sprachlicher Hinsicht Abkürzungen enthält, die - abgesehen von ihrer Verwendung in Fachkreisen - nicht allgemein gebräuchlich bzw. verständlich sind.
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Kein Zuspruch KeinZuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987090234.X04Im RIS seit
14.04.2006