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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ASVG §67 Abs4 idF 1986/111;Rechtssatz
Die Veräußerung im Liquidationsausgleich verfolgt genau denselben Zweck wie im Konkurs; bei einer darüberhinaus gehenden Haftung, hätten diese Gläubiger die Möglichkeit, sich aus demselben Objekt zweimal zu befriedigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986090060.X10Im RIS seit
09.06.2006Zuletzt aktualisiert am
30.04.2009