Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs3;Rechtssatz
Wenn der Bf unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Parteiengehörs rügt, dass auf von ihm im Verfahren erstattete Stellungnahmen bzw. Beschwerden nicht bzw. nicht entsprechend eingegangen worden ist, so macht er in Wahrheit eine mangelnde Bescheidbegründung geltend.
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987090268.X01Im RIS seit
07.04.2006