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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §18 Abs4;Rechtssatz
Eine automationsunterstützt hergestellte Liste von Personen, an die ein Bescheid bestimmten Inhaltes zu ergehen hat, im Verwaltungsakt, die vom Genehmigenden unterschrieben ist, ist einem unterschriebenen Konzept im Akt gleichzuhalten. Die ebenfalls automationsunterstützt hergestellte, nicht unterschriebene und nicht beglaubigte Ausfertigung ist ein rechtswirksamer Bescheid.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere RechtsgebieteUnterschrift des GenehmigendenBescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle ErfordernisseAusfertigung mittels EDVEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110197.X01Im RIS seit
07.06.2006Zuletzt aktualisiert am
26.05.2010