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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §35 Abs2;Rechtssatz
Die Klaglosstellung während einer gem § 35 Abs 2 VwGG gesetzten Frist ist in Ansehung der Kostenfolgen einer Klaglosstellung innerhalb der nach § 36 Abs 1 VwGG gesetzten Frist gleichzuhalten.
Schlagworte
Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §55 Abs1 zweiter SatzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110251.X01Im RIS seit
20.06.2006