RS Vwgh 1988/2/19 87/11/0251

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Veröffentlicht am 19.02.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §35 Abs2;
VwGG §56;

Rechtssatz

Die Klaglosstellung während einer gem § 35 Abs 2 VwGG gesetzten Frist ist in Ansehung der Kostenfolgen einer Klaglosstellung innerhalb der nach § 36 Abs 1 VwGG gesetzten Frist gleichzuhalten.

Schlagworte

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §55 Abs1 zweiter Satz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110251.X01

Im RIS seit

20.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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