RS Vwgh 1988/2/19 87/11/0082

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Veröffentlicht am 19.02.1988
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Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17 Abs1;
BMG 1973 §3 Z5;

Rechtssatz

Aus § 3 Z 5 BundesministerienG 1973 ergibt sich - ebenso wie aus § 17 AVG (Hinweis auf 20.11.1986, 86/02/0091) - auf Zusendung von Akten oder Aktenteilen in Kopie. Die Behörde kann zwar ihrer Auskunftspflicht auch auf solche Art und Weise nachkommen; ein subjektives Recht auf Erteilung der Auskunft in einer bestimmten Art und Weise ist aber durch § 3 Z 5 des Bundesministeriengesetzes 1973 nicht gewährleistet (Hinweis auf E 29.3.1982, 81/17/0049)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110082.X03

Im RIS seit

29.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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