RS Vwgh 1988/2/22 87/15/0106

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.1988
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §12 Abs1;
VwGG §30;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1988/11, 631;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/15/0143 E 25. Jänner 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH liegen mehrere gebührenpflichtige Ansuchen vor, wenn in einem Schriftsatz mehrere selbständige Amtshandlungen begehrt werden (Hinweis E 11. 2. 1982, 81/15/0038). Ein innerer Zusammenhang zweier in einem Schriftsatz gestellter Anträge dergestalt, dass ein Antrag nur ein AKZESSORIUM zu einem anderen Antrag darstellt (so etwa der Antrag, einer Beschwerde vor dem VwGH aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, im Verhältnis zum Beschwerdeantrag selbst - Hinweis auf E 13.4.1972, 2082/71, VwSlg 4372 F/1972), schließt allerdings die Erhebung einer mehrfachen Eingabengebühr aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150106.X01

Im RIS seit

22.02.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten