RS Vwgh 1988/2/22 86/15/0123

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Veröffentlicht am 22.02.1988
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1959 §4 Abs1 Z10;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1988/9, S 171;

Rechtssatz

Der VwGH hat bei Auslegung der Begriffe "Verpachtungen und Vermietungen" in dem § 4 Abs 1 Z 10 UStG 1959 unmittelbar das österreichische bürgerliche Recht und die dazu ergangene Rechtsprechung des OGH herangezogen, obwohl das USt-Recht grundsätzlich weitgehend vom Gedanken der wirtschaftlichen Betrachtungsweise beherrscht wird und bei der Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung alle wirtschaftlich einer Vermietung und Verpachtung gleichartiger Sachverhalte erfasst werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986150123.X01

Im RIS seit

22.02.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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