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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1959 §4 Abs1 Z10;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1988/9, S 171;Rechtssatz
Der VwGH hat bei Auslegung der Begriffe "Verpachtungen und Vermietungen" in dem § 4 Abs 1 Z 10 UStG 1959 unmittelbar das österreichische bürgerliche Recht und die dazu ergangene Rechtsprechung des OGH herangezogen, obwohl das USt-Recht grundsätzlich weitgehend vom Gedanken der wirtschaftlichen Betrachtungsweise beherrscht wird und bei der Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung alle wirtschaftlich einer Vermietung und Verpachtung gleichartiger Sachverhalte erfasst werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986150123.X01Im RIS seit
22.02.1988