Norm
KVG 1934 §9 Abs2 Z1;Rechtssatz
Eine einfache Kapitalerhöhung kann zwar eine Überschuldung verringern oder beseitigen, beseitigt aber nicht den Verlust. Bei der Frage der Gewährung der Begünstigung nach § 9 Abs 2 Z 1 KVG steht die Erzielung einer Sanierung des Unternehmens im Vordergrund (Hinweis E 8.1.1979, 2032/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986150020.X02Im RIS seit
11.06.2001