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L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §3;Rechtssatz
Für die Beurteilung, ob Gleichwertigkeit der Abfindungsgrundstücke iS § 21 Abs 4 Bgld FLG (also von Grundstücken mit besonderem Wert) vorliegt, ist auf die Verhältnisse (hier: Aufschließungsverhältnisse) im Zeitpunkt der Erstellung des Bewertungsplanes abzustellen. Auf allenfalls in einer unbestimmten Zukunft zu erwartende Maßnahmen ist demnach nicht Bedacht zu nehmen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987070098.X01Im RIS seit
20.03.2006Zuletzt aktualisiert am
08.06.2015