RS Vwgh 1988/2/23 87/05/0189

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Veröffentlicht am 23.02.1988
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Wohnungswesen
21/04 Genossenschaftsrecht

Norm

GenG 1873 §15 idF 1982/371
GenG 1873 §24 idF 1982/371

Rechtssatz

Dem Wesen des Genossenschaftswesens widerspricht es, wenn der Vorstand der Mitglieder des zu seiner Kontrolle bestellten Organes selbst vorschlägt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987050189.X08

Im RIS seit

08.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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