RS Vwgh 1988/2/23 87/05/0189

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Veröffentlicht am 23.02.1988
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Index

Wohnungswesen
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

WGG 1979 §23
WGG 1979 §29

Rechtssatz

Aus dem Begriff der "gesamten Geschäftsführung" im § 29 WGG ergibt sich, dass der Aufsichtsbehörde eine umfassende Prüfungspflicht obliegt. Der Begriff der "gesamten Geschäftsführung" muss daher nicht im Zusammenhang mit anderen Bestimmungen (die sich hier im wesentlichen auf die Prüfung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit beziehen) ausgelegt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987050189.X01

Im RIS seit

08.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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