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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ein Lokalaugenschein zum Beweise dafür, dass ein Fahrzeug verkehrsbeeinträchtigend aufgestellt war, kann unterbleiben, wenn der genaue Standort des hindernden Fahrzeuges z.B. mittels Skizze oder Lichtbild nicht festgehalten worden war und er daher nicht mehr rekonstruierbar wäre.
Schlagworte
Beweismittel Augenschein Beweismittel Skizzen Audio-Visuelle Medien Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987180126.X02Im RIS seit
11.07.2001