RS Vwgh 1988/2/24 87/18/0126

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Veröffentlicht am 24.02.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Die von der Beschwerde behauptete vorgreifende Beweiswürdigung wurde von der bel Beh nicht vorgenommen, sprach sie sich doch nicht über den zu erwartenden Inhalt der angebotenen, aber nicht aufgenommenen Beweise aus.

Schlagworte

Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987180126.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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