RS Vwgh 1988/2/24 87/03/0163

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Veröffentlicht am 24.02.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;

Beachte

Fortgesetztes Verfahren:88/03/0137 E 9. November 1988;

Rechtssatz

Die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse können auch auf telefonischem Wege erhoben werden.

Schlagworte

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030163.X04

Im RIS seit

01.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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