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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ApG 1907 §45 Abs2;Rechtssatz
Im Fall einer Entscheidung des im Devolutionsweg zuständig gewordenen Landeshauptmannes, die dieser an Stelle der erstinstanzlichen Unterbehörde trifft, ist der Rechtsmittelzug an den Bundesminister nicht ausgeschlossen, da § 45 Abs 2 ApG, der von der Beendigung des Rechtszuges spricht, diesen Fall nicht erfasst (Hinweis auf E 19.10.1979, 0992/78, VwSlg 9950 A/1979, E 24.10.1985, 85/08/0145; andere Rechtslage: E 23.3.1976, 0966/75, VwSlg 9020 A/1976). Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist daher nicht stattzugeben.
Schlagworte
Instanzenzug Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und MutwillensstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988080072.X01Im RIS seit
27.11.2006