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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §20 Abs2;Rechtssatz
"Eigene Mittel" sind nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis 8.5.1987, 86/08/0069) auch freiwillig oder in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung geleistete Zahlungen Dritter. Die Rechtsansicht der bel Beh, dass auch nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 1985 gewährte Vorschüsse für zuschlagsberechtigte Personen zu diesen "eigenen Mitteln" zu zählen seien, ist daher nicht rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080291.X02Im RIS seit
29.03.2006Zuletzt aktualisiert am
27.07.2009