RS Vwgh 1988/2/25 87/08/0291

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Veröffentlicht am 25.02.1988
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §20 Abs2;
AlVG 1977 §24 Abs2;
AlVG 1977 §25 Abs1;
AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §50;

Rechtssatz

"Eigene Mittel" sind nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis 8.5.1987, 86/08/0069) auch freiwillig oder in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung geleistete Zahlungen Dritter. Die Rechtsansicht der bel Beh, dass auch nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 1985 gewährte Vorschüsse für zuschlagsberechtigte Personen zu diesen "eigenen Mitteln" zu zählen seien, ist daher nicht rechtswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080291.X02

Im RIS seit

29.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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