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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/18/0086 E 23. Dezember 1987 RS 5Stammrechtssatz
Durch einen neuerlichen Abspruch über dieselbe Sache, ohne Gefahr einer zweimaligen Vollstreckung, werden Rechte der Partei nicht verletzt (hier: Wiederholung eines Entfernungsauftrages nach § 100 Abs 4 StVO).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONZurückweisung wegen entschiedener SacheEinwendung der entschiedenen SacheRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080040.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
25.01.2009