RS Vwgh 1988/2/25 83/07/0228

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Veröffentlicht am 25.02.1988
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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §10 Abs3;
FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs10 lita;

Rechtssatz

Gemäß § 19 Abs 10 lit a OÖ FlVfLG 1979 besteht der Anspruch, Grundstücke mit besonderem Wert entweder wieder zugewiesen oder durch gleichwertige ersetzt zu bekommen; eine Verpflichtung, wonach es zur Feststellung dieses Anspruchs auch einer korrespondierenden Gegenüberstellung des Besitzes der Mitbeteiligten bedürfe - inwieweit andere Verfahrensparteien gesetzmäßig abgefunden wurden - ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1983070228.X02

Im RIS seit

08.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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