Index
L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §66 Abs2;Rechtssatz
Der Vorwurf der Befangenheit eines sowohl im erstinstanzlichen aus auch im fortgesetzten Verfahren herangezogenen agrartechnischen Senatsmitgliedes unter dem Blickwinkel einer Einflussnahme auf die angefochtene Berufungsentscheidung wird schon durch die Tatsache entkräftet, dass die fachliche Stellungnahme dieses agrartechnischen Mitglieds weder ausdrücklich noch tatsächlich in die Begründung des angefochtenen Erkenntnisses übernommen wurde, und dass die belangte Behörde abweichend und teilweise sogar entgegen dem Gutachten argumentiert hat (zur Wiederheranziehung von Sachverständigen im fortgesetzten Verfahren: Hinweis E 8.10.1985, 87/07/0183).
Schlagworte
Befangenheit von SachverständigenEinfluß auf die SachentscheidungBefangenheit der Mitglieder von KollegialbehördenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1983070228.X03Im RIS seit
08.10.2004Zuletzt aktualisiert am
03.06.2015