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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs1 Satz2;Rechtssatz
Bringt der Bfr aufgrund eines Mängelbehebungsauftrages einen ergänzenden Schriftsatz in dreifacher Ausfertigung ein, in welchem argumentativ auf eine angeschlossene "Mappenkopie" verwiesen wird, welche jedoch nur in einfacher Ausfertigung und nicht zweifacher Ausfertigung (vgl § 24 Abs 1 zweiter Satz VwGG) als Bestandteil dieses Ergänzungsschriftsatzes beigelegt wurde, so ist er dem Mängelbehebungsauftrag nicht nachgekommen und das Verfahren einzustellen.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987100186.X01Im RIS seit
22.05.2006