RS Vwgh 1988/2/29 87/10/0186

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Veröffentlicht am 29.02.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §24 Abs1 Satz2;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Bringt der Bfr aufgrund eines Mängelbehebungsauftrages einen ergänzenden Schriftsatz in dreifacher Ausfertigung ein, in welchem argumentativ auf eine angeschlossene "Mappenkopie" verwiesen wird, welche jedoch nur in einfacher Ausfertigung und nicht zweifacher Ausfertigung (vgl § 24 Abs 1 zweiter Satz VwGG) als Bestandteil dieses Ergänzungsschriftsatzes beigelegt wurde, so ist er dem Mängelbehebungsauftrag nicht nachgekommen und das Verfahren einzustellen.

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987100186.X01

Im RIS seit

22.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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