RS Vwgh 1988/2/29 87/10/0011

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Veröffentlicht am 29.02.1988
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Index

L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Niederösterreich
L55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich
L81503 Umweltschutz Niederösterreich
L81513 Umweltanwalt Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
NatSchG NÖ 1977 §5;
UmweltschutzG NÖ 1984 §11;

Rechtssatz

Verfahren nach § 5 NÖ NaturschutzG sind Verfahren, die iS des § 11 Abs 1 NÖ UmweltschutzG 1984 "auch die Vermeidung einer erheblichen und dauernden Schädigung der Umwelt zum Gegenstand haben". In solchen Verfahren kommt der NÖ Umweltanwaltschaft VON VORNHEREIN Parteistellung zu; es bedarf nicht jeweils erst des Nachweises der konkreten Gefahr einer erheblichen und dauernden Schädigung der Umwelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987100011.X02

Im RIS seit

24.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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