RS Vwgh 1988/2/29 AW 88/07/0005

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Veröffentlicht am 29.02.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §30 Abs2;
WRG 1959 §114 Abs3;
WRG 1959 §122 Abs3;

Rechtssatz

Stattgebung - wasserrechtl. Bewilligung des Innkraftwerkes Oberaudorf-Ebbs - Die generelle wasserrechtliche Bewilligung eines zum bevorzugten Wasserbau erklärten Vorhabens (hier Innkraftwerk Oberaudorf - Ebbs zwischen Fluß-km 208,53 und 221,2) ermöglicht ohne weitere rechtliche Schritte keine tatsächliche Ausführung des Projektes. Zu diesen weiteren rechtlichen Schritten zählt insb auch eine den vorzeitigen Baubeginn rechtfertigende einstweilige Verfügung nach § 122 Abs. 3 WRG. Dem Kraftwerkszweck dienende Rodungen sind bereits als Baumaßnahmen anzusehen (Hinweis auf B 2.1.1985, 84/07/0376, VwSlg. 11632 A/1985).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:AW1988070005.A02

Im RIS seit

27.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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