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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Stattgebung - wasserrechtl. Bewilligung des Innkraftwerkes Oberaudorf-Ebbs - Die generelle wasserrechtliche Bewilligung eines zum bevorzugten Wasserbau erklärten Vorhabens (hier Innkraftwerk Oberaudorf - Ebbs zwischen Fluß-km 208,53 und 221,2) ermöglicht ohne weitere rechtliche Schritte keine tatsächliche Ausführung des Projektes. Zu diesen weiteren rechtlichen Schritten zählt insb auch eine den vorzeitigen Baubeginn rechtfertigende einstweilige Verfügung nach § 122 Abs. 3 WRG. Dem Kraftwerkszweck dienende Rodungen sind bereits als Baumaßnahmen anzusehen (Hinweis auf B 2.1.1985, 84/07/0376, VwSlg. 11632 A/1985).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:AW1988070005.A02Im RIS seit
27.11.2008Zuletzt aktualisiert am
28.11.2008