Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Stattgebung - wasserrechtl. Bewilligung des Innkraftwerkes Oberaudorf-Ebbs - Aus dem Wortlaut des § 122 Abs. 3 WRG geht hervor, dass einerseits die generelle Bewilligung des als bevorzugt erklärten Wasserbaues Baumaßnahmen noch nicht zulässt, andererseits aber auch, dass die vorzeitige Inangriffnahme des Vorhabens auch insoweit der bescheidmäßigen behördlichen Gestattung bedarf, als damit noch keine konkreten Eingriffe in fremde Rechte verbunden sind (Hinweis auf B 2.1.1985, 84/07/0376, VwSlg. 11632 A/1985). Dies erscheint im übrigen schon deshalb notwendig und sinnvoll, weil auf andere Weise allenfalls irreversible Maßnahmen zur Ausführung eines Großprojektes durchgeführt würden, die ungeachtet entgegenstehender Partienenrechte die Fortsetzung der Arbeiten unumgänglich machen könnten.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:AW1988070005.A04Im RIS seit
27.11.2008Zuletzt aktualisiert am
28.11.2008