RS Vwgh 1988/2/29 AW 88/07/0005

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Veröffentlicht am 29.02.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §30 Abs2;
WRG 1959 §114 Abs3;
WRG 1959 §122 Abs3;

Rechtssatz

Stattgebung - wasserrechtl. Bewilligung des Innkraftwerkes Oberaudorf-Ebbs - Aus dem Wortlaut des § 122 Abs. 3 WRG geht hervor, dass einerseits die generelle Bewilligung des als bevorzugt erklärten Wasserbaues Baumaßnahmen noch nicht zulässt, andererseits aber auch, dass die vorzeitige Inangriffnahme des Vorhabens auch insoweit der bescheidmäßigen behördlichen Gestattung bedarf, als damit noch keine konkreten Eingriffe in fremde Rechte verbunden sind (Hinweis auf B 2.1.1985, 84/07/0376, VwSlg. 11632 A/1985). Dies erscheint im übrigen schon deshalb notwendig und sinnvoll, weil auf andere Weise allenfalls irreversible Maßnahmen zur Ausführung eines Großprojektes durchgeführt würden, die ungeachtet entgegenstehender Partienenrechte die Fortsetzung der Arbeiten unumgänglich machen könnten.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:AW1988070005.A04

Im RIS seit

27.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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