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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §914;Rechtssatz
Vor der Wertung einer Vereinbarung als bloße Aussetzung des Dienstverhältnisses bei Weiterbestand desselben oder als echte Unterbrechung (d. h. Beendigung des Dienstverhältnisses unter gleichzeitiger Begründung eines neuen Dienstverhältnisses ab einem künftigen Zeitpunkt) sind - entsprechend dem § 914 ABGB, wonach für die Ermittlung des Inhaltes von Verträgen nicht allein ihr Wortlaut maßgeblich, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen ist, wie es der Übung des rechtlichen Verkehrs entspricht - insbesondere durch Vernehmung der Vertragsparteien die gesamten Umstände, unter denen diese Vereinbarung zustande kam, ihr Zweck und ihre Durchführung, wozu insbesondere die Art der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses zählt, zu ermitteln und entsprechend den §§ 60 und 67 AVG zu begründen.
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110002.X03Im RIS seit
26.05.2006