RS Vwgh 1988/3/1 87/11/0002

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Veröffentlicht am 01.03.1988
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AngG §23 Abs1;
IESG §1 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die ununterbrochene Dauer des Dienstverhältnisses iSd § 23 Abs 1 AngG ist durch den rechtlichen Bestand desselben, nicht aber durch die Tatsache der Beschäftigung oder den Entgeltanspruch gekennzeichnet. Daher stellt die Zeit, in der Wochengeld bezogen wird, keine Unterbrechung des Dienstverhältnisses dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110002.X01

Im RIS seit

26.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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