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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AngG §23 Abs1;Rechtssatz
Die ununterbrochene Dauer des Dienstverhältnisses iSd § 23 Abs 1 AngG ist durch den rechtlichen Bestand desselben, nicht aber durch die Tatsache der Beschäftigung oder den Entgeltanspruch gekennzeichnet. Daher stellt die Zeit, in der Wochengeld bezogen wird, keine Unterbrechung des Dienstverhältnisses dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110002.X01Im RIS seit
26.05.2006