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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ausführungen darüber, dass die Behörde Widersprüche in den Gutachten des Amtssachverständigen über die verminderte Leistungsfähigkeit zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe C wegen altersgemäß verminderter Akkomodationsfähigkeit der Augen aufzuklären und den Betroffenen allenfalls zur Beibringung eines gem § 67 Abs 2 KFG relevanten Befundes einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle aufzufordern hat.
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens ManuduktionspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110193.X04Im RIS seit
07.06.2006