RS Vwgh 1988/3/1 87/11/0193

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Veröffentlicht am 01.03.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
KDV 1967 §30 Abs1 Z2 litc;
KDV 1967 §30 Abs2;
KDV 1967 §34 Abs1 lita;
KFG 1967 §67 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, dass die Behörde Widersprüche in den Gutachten des Amtssachverständigen über die verminderte Leistungsfähigkeit zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe C wegen altersgemäß verminderter Akkomodationsfähigkeit der Augen aufzuklären und den Betroffenen allenfalls zur Beibringung eines gem § 67 Abs 2 KFG relevanten Befundes einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle aufzufordern hat.

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Manuduktionspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110193.X04

Im RIS seit

07.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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