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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs2 Z1;Rechtssatz
Hat jene Tatsache, auf die er seine rechtliche Bewertung, sein Dienstverhältnis sei in einem bestimmten Zeitraum ausgesetzt und nicht unterbrochen gewesen, stützte, vollständig angeführt, und gewährte das Arbeitsamt daraufhin einen Vorschuss auf Insolvenz-Ausfallgeld, so liegt keine Verschweigung maßgebender Tatsachen vor, wenn das Arbeitsamt später die Tatsachen anders rechtlich bewertet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110002.X04Im RIS seit
26.05.2006