RS Vwgh 1988/3/1 87/11/0002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.03.1988
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs2 Z1;
IESG §4;
IESG §9;

Rechtssatz

Hat jene Tatsache, auf die er seine rechtliche Bewertung, sein Dienstverhältnis sei in einem bestimmten Zeitraum ausgesetzt und nicht unterbrochen gewesen, stützte, vollständig angeführt, und gewährte das Arbeitsamt daraufhin einen Vorschuss auf Insolvenz-Ausfallgeld, so liegt keine Verschweigung maßgebender Tatsachen vor, wenn das Arbeitsamt später die Tatsachen anders rechtlich bewertet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110002.X04

Im RIS seit

26.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten