RS Vwgh 1988/3/2 87/01/0214

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Veröffentlicht am 02.03.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
27/04 Sonstige Rechtspflege
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
AVG §53 Abs1;
AVG §7 Abs1;
SVDolmG 1975 §2 Abs2 Z1 lite;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Vertrauenswürdigkeit eines Sachverständigen hat nichts mit der fachlichen Eignung zu tun, sondern betrifft die persönliche Eigenschaft einer Person. Bei Ausmittlung des Maßes der Vertrauenswürdigkeit ist ein strenger Maßstab anzulegen, weil die rechtssuchende Bevölkerung auch vom Sachverständigen, dem bei der Wahrheitsfindung im gerichtlichen Verfahren eine sehr bedeutsame Rolle zukommt, erwarten darf, daß nicht der leiseste Zweifel an seiner Gesetzestreue, Korrektheit, Sorgfalt und Charakterstärke sowie an seinem Pflichtbewußsein besteht (Hinweis E 1.4.1981, 669/80). Es ist unmaßgeblich, in welchen Bereichen die Ursachen für den Verlust der Vertrauenswürdigkeit gelegen sind, weil es nur darauf ankommt, ob das erforderliche Maß an Vertrauenswürdigkeit dem Sachverständigen überhaupt zukommt oder nicht.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Sachverständiger Vertrauenswürdigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987010214.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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