RS Vwgh 1988/3/2 86/01/0187

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.03.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1 idF 1974/796;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/01/0299 E 8. April 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn die Behörde im Rahmen der Beweiswürdigung die Ansicht vertreten hat, dass die Angaben des Asylwerbers bei seiner Einvernahme vor der Behörde erster Instanz der Wahrheit am nächsten kommen, so ist diese Auffassung nicht unschlüssig (Hinweis E 19.1.1983, 82/01/0245).

Schlagworte

freie BeweiswürdigungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986010187.X02

Im RIS seit

18.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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