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L70705 Theater Veranstaltung SalzburgNorm
VeranstaltungsG Slbg 1968 §20 litc idF 1982/038;Rechtssatz
Die belangte Behörde traf im angefochtenen Bescheid keine näheren Feststellungen über die Art der vier Spielautomaten. Sie beurteilte die Apparate deshalb als Geldspielapparate iSd § 4 Abs 4 Slbg VeranstaltungsG 1968 idF LGBl 1982/38, weil diese Spielautomaten zur Verwendung als Geldapparate geeignet und als solche verwendet worden seien. Eine derartige Qualifizierung der Apparate ist aus diesem Gesetz nicht ableitbar.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987010318.X02Im RIS seit
02.03.1988