RS Vwgh 1988/3/8 88/07/0028

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Veröffentlicht am 08.03.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

An der dem Rechtsanwalt seinen Kanzleiangestellten gegenüber obliegenden Überwachungspflicht (Aufsichts- und Kontrollpflicht) hat sich auch durch die Neufassung des § 46 Abs 1 VwGG durch das BGBl Nr. 564/1985 nichts geändert (Hinweis B vom 11.6.1986, 86/11/0050).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988070028.X01

Im RIS seit

15.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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