Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §307d Abs2 Z3;Rechtssatz
Gemäß § 307 d Abs 2 Z 3 ASVG kommen neben einem Aufenthalt in Kurorten und Kuranstalten auch Zuschüsse zu einem solchen Aufenthalt als Maßnahme der Gesundheitsvorsorge in Frage. Für die rechtliche Beurteilung ist nur maßgebend, dass der Zuschuss für den Kuraufenthalt des Versicherten (Pensionisten) geleistet wird, nicht aber, an wen er ausgezahlt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986080251.X02Im RIS seit
17.05.2006