RS Vwgh 1988/3/10 87/16/0055

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Veröffentlicht am 10.03.1988
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §1 Abs1;

Rechtssatz

Die Gerichtsgebührenpflicht knüpft bewußt an formale äußere Tatbestände an, um eine möglichst einfache Handhabung des Gesetzes zu gewährleisten (Hinweis E 11.2.1988, 87/16/0044).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160055.X01

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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