RS Vwgh 1988/3/10 86/16/0222

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Veröffentlicht am 10.03.1988
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Index

23/04 Exekutionsordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

EO §6;
GGG 1984 §21 Abs2;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 1989/1, S 36;

Rechtssatz

Der Einwand des von einem Zahlungsauftrag nach § 21 Abs 2 GGG Betroffenen, nicht die verpflichtete Partei iSd § 6 EO gewesen zu sein, ist nicht zielführend, wenn er im Exekutionsverfahren, das dem genannten Zahlungsauftrag zugrundeliegt, von der betreibenden Partei als Verpflichteter in Anspruch genommen worden ist. An dieser Sachlage vermag es auch nichts zu ändern, wenn die betreibende Partei nur aus Versehen Exekution gegen den vom genannten Zahlungsauftrag Betroffenen geführt haben sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986160222.X02

Im RIS seit

29.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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